2014CFR 12-252.132-2014 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt M: Anforderung des Risikoausschusses für börsennotierte ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mindestens 10 Milliarden US-Dollar, aber weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.13
2013CFR 12-252.132-2013 Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung yy). Abschnitt 252.132: Definitionen.