CFR 12-252.132-2014
Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt M: Anforderung des Risikoausschusses für börsennotierte ausländische Bankorganisationen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mindestens 10 Milliarden US-Dollar, aber weniger als 50 Milliarden US-Dollar. Abschnitt 252.13