CSA C61000-3-3-2021
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 3-3: Grenzwerte – Begrenzung von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen und Flicker in öffentlichen Niederspannungsversorgungsnetzen, für Geräte mit Nennstrom = 16 A pro Phase und nicht anschlussbedingt (IEC).