CFR 9-93.209-2013
Tiere und Tierprodukte. Teil 93: Einfuhr bestimmter Tiere, Vögel, Fische und Geflügel sowie bestimmter Tier-, Vogel- und Geflügelprodukte; Anforderungen an Transportmittel und Transportbehälter. Abschnitt 93.209: Quarantäneanforderungen.