CFR 9-381.175-2013 Tiere und Tierprodukte. Teil 381: Vorschriften zur Inspektion von Geflügelprodukten. Abschnitt 381.175: Aufzeichnungen, die aufbewahrt werden müssen.
2013CFR 9-381.175-2013 Tiere und Tierprodukte. Teil 381: Vorschriften zur Inspektion von Geflügelprodukten. Abschnitt 381.175: Aufzeichnungen, die aufbewahrt werden müssen.