CFR 50-23.24-2014 Wildtiere und Fischerei. Teil 23: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (zitiert). Abschnitt 23.24: Welcher Code wird verwendet, um die Quelle der Probe anzuzeigen?
2014CFR 50-23.24-2014 Wildtiere und Fischerei. Teil 23: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (zitiert). Abschnitt 23.24: Welcher Code wird verwendet, um die Quelle der Probe anzuzeigen?