CFR 50-218.70-2013 Wildtiere und Fischerei. Teil 218: Vorschriften für die Entnahme und Einfuhr von Meeressäugetieren. Abschnitt 218.70: Spezifizierte Aktivität und spezifizierte geografische Region.
2013CFR 50-218.70-2013 Wildtiere und Fischerei. Teil 218: Vorschriften für die Entnahme und Einfuhr von Meeressäugetieren. Abschnitt 218.70: Spezifizierte Aktivität und spezifizierte geografische Region.