CFR 50-217.54-2014 Wildtiere und Fischerei. Teil 217: Vorschriften zur Regelung des Fangs von Meeressäugetieren bei bestimmten Tätigkeiten. Abschnitt 217.54: Schadensbegrenzung.
2014CFR 50-217.54-2014 Wildtiere und Fischerei. Teil 217: Vorschriften zur Regelung des Fangs von Meeressäugetieren bei bestimmten Tätigkeiten. Abschnitt 217.54: Schadensbegrenzung.