CFR 50-23.69-2014
Wildtiere und Fischerei. Teil 23: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (zitiert). Abschnitt 23.69: Wie kann ich international mit Pelzfellen und Pelzfellprodukten von Rotluchs, Flussotter, Kanadaluchs, Grauwolf und Bruder handeln?