CFR 46-72.15-10-2014 Versand. Teil 72: Konstruktion und Anordnung. Abschnitt 72.15–10: Schiffe, die Kraftstoff mit einem Flammpunkt von 110 Grad F oder niedriger verwenden.
2014CFR 46-72.15-10-2014 Versand. Teil 72: Konstruktion und Anordnung. Abschnitt 72.15–10: Schiffe, die Kraftstoff mit einem Flammpunkt von 110 Grad F oder niedriger verwenden.