CFR 46-153.940-2014 Schifffahrt. TEIL 153: Schiffe, die gefährliche Massengüter wie Flüssiggas, Flüssiggas oder Druckgas befördern. Abschnitt 153.940: Standards für die Kennzeichnung von Ladeschläuchen.
2014CFR 46-153.940-2014 Schifffahrt. TEIL 153: Schiffe, die gefährliche Massengüter wie Flüssiggas, Flüssiggas oder Druckgas befördern. Abschnitt 153.940: Standards für die Kennzeichnung von Ladeschläuchen.