CFR 45-158.211-2014 Gemeinwohl. Teil 158: Verwendung der Prämieneinnahmen durch den Emittenten: Melde- und Rabattanforderungen. Abschnitt 158.211: Anforderung in Staaten mit einer höheren Quote medizinischer Verluste.
2014CFR 45-158.211-2014 Gemeinwohl. Teil 158: Verwendung der Prämieneinnahmen durch den Emittenten: Melde- und Rabattanforderungen. Abschnitt 158.211: Anforderung in Staaten mit einer höheren Quote medizinischer Verluste.