CFR 45-147.116-2014 Gemeinwohl. Teil 147: Anforderungen an die Krankenversicherungsreform für den Gruppen- und Einzelkrankenversicherungsmarkt. Abschnitt 147.116: Verbot von Wartezeiten, die 90 Tage überschreiten.
2014CFR 45-147.116-2014 Gemeinwohl. Teil 147: Anforderungen an die Krankenversicherungsreform für den Gruppen- und Einzelkrankenversicherungsmarkt. Abschnitt 147.116: Verbot von Wartezeiten, die 90 Tage überschreiten.