CFR 40-80.1407-2014 Umweltschutz. Teil 80: Regulierung von Kraftstoffen und Kraftstoffzusätzen. Abschnitt 80.1407: Wie werden die Verpflichtungen zur erneuerbaren Energiemenge berechnet?
2014CFR 40-80.1407-2014 Umweltschutz. Teil 80: Regulierung von Kraftstoffen und Kraftstoffzusätzen. Abschnitt 80.1407: Wie werden die Verpflichtungen zur erneuerbaren Energiemenge berechnet?