CFR 40-723.50-2013
Umweltschutz. Teil 723: Ausnahmen von der Vorfertigungsmeldung. Abschnitt 723.50: Chemische Stoffe, die in Mengen von 10.000 Kilogramm oder weniger pro Jahr hergestellt werden, und chemische Stoffe mit geringer Freisetzung in die Umwelt und geringer Exposition des Menschen.