CFR 40-1037.104-2014
Umweltschutz. Teil 1037: Kontrolle der Emissionen neuer schwerer Kraftfahrzeuge. Abschnitt 1037.104: Abgasemissionsnormen für CO2, CH4 und N2O für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 14.000 Pfund oder weniger.