CFR 34-682.416-2013 Ausbildung. Teil 682: Bundesprogramm für Familienbildungsdarlehen (ffel). Abschnitt 682.416: Anforderungen an Drittdienstleister und Kreditgeber, die Verträge mit Drittdienstleistern abschließen.
2013CFR 34-682.416-2013 Ausbildung. Teil 682: Bundesprogramm für Familienbildungsdarlehen (ffel). Abschnitt 682.416: Anforderungen an Drittdienstleister und Kreditgeber, die Verträge mit Drittdienstleistern abschließen.