CFR 33-401.52-2014 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 401: Vorschriften und Regeln für den Seeweg. Abschnitt 401.52: Zufahrtsgrenze zu einer Brücke.
2014CFR 33-401.52-2014 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 401: Vorschriften und Regeln für den Seeweg. Abschnitt 401.52: Zufahrtsgrenze zu einer Brücke.