CFR 33-150.340-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.340: Welche Schifffahrtsregeln gelten für Tankschiffe in der Sicherheitszone oder dem zu meidenden Bereich?
2013CFR 33-150.340-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.340: Welche Schifffahrtsregeln gelten für Tankschiffe in der Sicherheitszone oder dem zu meidenden Bereich?