CFR 33-150.325-2013
Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.325: Was ist die erste Benachrichtigung, die erforderlich ist, bevor ein Tanker die Sicherheitszone oder den Sicherheitsbereich betritt, den es zu meiden gilt?