CFR 33-150.850-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.850: Wie lange muss ein Inspektionserklärungsformular aufbewahrt werden?
2013CFR 33-150.850-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.850: Wie lange muss ein Inspektionserklärungsformular aufbewahrt werden?