CFR 33-150.835-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.835: Meldung von Sabotage oder subversiven Aktivitäten.
2013CFR 33-150.835-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.835: Meldung von Sabotage oder subversiven Aktivitäten.