CFR 33-150.305-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.305: Wie gilt dieser Unterabschnitt für unbemannte Tiefwasserhäfen?
2013CFR 33-150.305-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.305: Wie gilt dieser Unterabschnitt für unbemannte Tiefwasserhäfen?