CFR 33-150.205-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.205: Welche Sprachanforderungen gelten für Tiefseehafenpersonal?
2013CFR 33-150.205-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.205: Welche Sprachanforderungen gelten für Tiefseehafenpersonal?