CFR 33-150.805-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.805: Welche Berichte müssen sowohl an eine Klassifikationsgesellschaft als auch an die Küstenwache gesendet werden?
2013CFR 33-150.805-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.805: Welche Berichte müssen sowohl an eine Klassifikationsgesellschaft als auch an die Küstenwache gesendet werden?