CFR 33-150.10-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.10: Welche allgemeinen Anforderungen gelten für Betriebshandbücher?
2013CFR 33-150.10-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.10: Welche allgemeinen Anforderungen gelten für Betriebshandbücher?