CFR 33-150.100-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.100: Welche Anforderungen gelten für die Inspektion von Tiefseehäfen?
2013CFR 33-150.100-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.100: Welche Anforderungen gelten für die Inspektion von Tiefseehäfen?