CFR 33-151.71-2013
Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 151: Schiffe, die Öl, schädliche flüssige Stoffe, Müll, Siedlungs- oder Gewerbemüll und Ballastwasser befördern. Abschnitt 151.71: Betriebsanforderungen: Müllentsorgung innerhalb spezieller Bereiche.