CFR 33-150.616-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.616: Was sind die Voraussetzungen für eine Aussperrung?
2013CFR 33-150.616-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.616: Was sind die Voraussetzungen für eine Aussperrung?