CFR 33-150.615-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.615: Welche sicheren Praktiken sind erforderlich?
2013CFR 33-150.615-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.615: Welche sicheren Praktiken sind erforderlich?