CFR 33-149.660-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.660: Welche Anforderungen gelten für Notstrom?
2013CFR 33-149.660-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.660: Welche Anforderungen gelten für Notstrom?