CFR 33-149.640-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.640: Welche Anforderungen gelten für Brandschutzanlagen?
2013CFR 33-149.640-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.640: Welche Anforderungen gelten für Brandschutzanlagen?