CFR 33-151.66-2014
Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 151: Schiffe, die Öl, schädliche flüssige Stoffe, Müll, Siedlungs- oder Gewerbemüll und Ballastwasser befördern. Abschnitt 151.66: Betriebsanforderungen: Müllentsorgung in den Großen Seen und anderen schiffbaren Gewässern.