CFR 33-151.65-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 151: Schiffe, die Öl, schädliche flüssige Stoffe, Müll, Siedlungs- oder Gewerbemüll und Ballastwasser befördern. Abschnitt 151.65: Meldepflichten.
2013CFR 33-151.65-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 151: Schiffe, die Öl, schädliche flüssige Stoffe, Müll, Siedlungs- oder Gewerbemüll und Ballastwasser befördern. Abschnitt 151.65: Meldepflichten.