CFR 33-150.603-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.603: Welche Notfallschulung ist erforderlich?
2013CFR 33-150.603-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.603: Welche Notfallschulung ist erforderlich?