CFR 33-150.602-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.602: Welche berufliche Sensibilisierung ist erforderlich?
2013CFR 33-150.602-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.602: Welche berufliche Sensibilisierung ist erforderlich?