CFR 33-151.61-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 151: Schiffe, die Öl, schädliche flüssige Stoffe, Müll, Siedlungs- oder Gewerbemüll und Ballastwasser befördern. Abschnitt 151.61: Überprüfung der Einhaltung und Durchsetzung.
2013CFR 33-151.61-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 151: Schiffe, die Öl, schädliche flüssige Stoffe, Müll, Siedlungs- oder Gewerbemüll und Ballastwasser befördern. Abschnitt 151.61: Überprüfung der Einhaltung und Durchsetzung.