CFR 33-150.540-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.540: Welche Beschränkungen gelten für die Betankung von Flugzeugen?
2013CFR 33-150.540-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.540: Welche Beschränkungen gelten für die Betankung von Flugzeugen?