CFR 33-150.511-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.511: Welche Betriebsprüfungsanforderungen gelten für Auslösevorrichtungen für Rettungsboote und Rettungsboote?
2013CFR 33-150.511-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.511: Welche Betriebsprüfungsanforderungen gelten für Auslösevorrichtungen für Rettungsboote und Rettungsboote?