CFR 33-150.440-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.440: Wie kann der Sektorkommandant oder MSU-Kommandant mit COTP- und OCMI-Befugnis die Aussetzung von Frachttransfers anordnen?
2013CFR 33-150.440-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.440: Wie kann der Sektorkommandant oder MSU-Kommandant mit COTP- und OCMI-Befugnis die Aussetzung von Frachttransfers anordnen?