CFR 33-150.425-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.425: Welche Voraussetzungen gelten für den Güterumschlag?
2013CFR 33-150.425-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.425: Welche Voraussetzungen gelten für den Güterumschlag?