CFR 33-150.905-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.905: Warum werden Sicherheitszonen, Ankerverbotsbereiche und zu meidende Bereiche eingerichtet?
2013CFR 33-150.905-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 150: Tiefwasserhäfen: Betrieb. Abschnitt 150.905: Warum werden Sicherheitszonen, Ankerverbotsbereiche und zu meidende Bereiche eingerichtet?