CFR 33-148.405-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.405: Wie erfolgt die Benachrichtigung des Kommandanten (CG-5P) über geplante Standortbewertungen und Tests vor dem Bau?
2013CFR 33-148.405-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.405: Wie erfolgt die Benachrichtigung des Kommandanten (CG-5P) über geplante Standortbewertungen und Tests vor dem Bau?