CFR 33-149.337-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.337: Welche Anforderungen gelten für Ringrettungsbojen?
2013CFR 33-149.337-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.337: Welche Anforderungen gelten für Ringrettungsbojen?