CFR 33-148.283-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.283: Wann wird das Bewerbungsverfahren gestoppt, bevor der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird?
2013CFR 33-148.283-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.283: Wann wird das Bewerbungsverfahren gestoppt, bevor der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird?