CFR 33-148.277-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.277: Wie können Bundesbehörden und Staaten am Antragsverfahren teilnehmen?
2013CFR 33-148.277-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.277: Wie können Bundesbehörden und Staaten am Antragsverfahren teilnehmen?