CFR 33-149.322-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.322: Wo müssen sich Ringrettungsringe befinden und wie müssen sie verstaut werden?
2013CFR 33-149.322-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.322: Wo müssen sich Ringrettungsringe befinden und wie müssen sie verstaut werden?