CFR 33-149.313-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.313: Wie müssen Überlebensfahrzeuge angeordnet sein?
2013CFR 33-149.313-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.313: Wie müssen Überlebensfahrzeuge angeordnet sein?