CFR 33-148.232-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.232: Welche Regeln gelten für eine formelle Anhörung?
2013CFR 33-148.232-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.232: Welche Regeln gelten für eine formelle Anhörung?