CFR 33-148.230-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.230: Wie erfolgt die Ankündigung einer formellen Anhörung?
2013CFR 33-148.230-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.230: Wie erfolgt die Ankündigung einer formellen Anhörung?